4 Mitarbeiter in orangenen Polo sitzen auf einer Bank und schauen freundlich in die Kamera

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für weitere Informationen steht Ihnen die Einrichtungsleitung gerne zur Verfügung.

 

Was ist ein ambulanter Pflegedienst – und wie hilft er?

Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause.

Er unterstützt Menschen, die Hilfe im Alltag oder bei der Pflege brauchen. Auch Angehörige werden entlastet.

Ziel ist es, dass Sie so lange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung – also zu Hause – leben können.

Unsere Mitarbeitenden helfen zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Medikamenteneinnahme oder im Haushalt.

So erhalten Sie die Unterstützung, die Sie brauchen – dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen: zu Hause.

 

Welche Leistungen bieten ambulante Pflegedienste an?

Das Leistungsspektrum umfasst folgende Bereiche:
  • Grundpflege (Unterstützung bei der Körperpflege, der Mobilität und Ernährung)
  • Behandlungspflege/Häusliche Krankenpflege (nach Operationen oder Krankenhausaufenthalten)
  • Betreuung
  • Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Aufgaben sowie
  • Beratungsleistungen für Pflegebedürftige und Angehörige
Je nach Einrichtung ist das Angebot weiterer Leistungen möglich.

 

Wie entstehen die Kosten für die Pflege?

Die Kosten richten sich danach, welche Leistungen Sie nutzen.

Für jedes Bundesland gibt es eine Liste mit Pflegeleistungen. Jede Leistung bekommt eine bestimmte Punktzahl. Jeder Punkt hat einen festen Geldwert.

Wie viel ein Punkt genau kostet, wird zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse vereinbart.

Da die Berechnung manchmal kompliziert ist, sprechen wir am besten persönlich darüber.

Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie.

 

Wer übernimmt welche Kosten?

Die Krankenversicherung bezahlt die Behandlungspflege oder häusliche Krankenpflege.

Dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad. Zum Beispiel nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt.

Die Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaftshilfe werden von der Pflegeversicherung bezahlt, aber nur ab Pflegegrad 2.

Die Pflegeversicherung zahlt dafür jeden Monat einen bestimmten Betrag.

Ob Sie einen Pflegegrad haben und welcher das ist, prüft ein unabhängiger Gutachter.

Dieser Gutachter kommt zu Ihnen oder spricht mit Ihnen und entscheidet, wie viel Pflege Sie brauchen.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gern an.

Wir helfen Ihnen auch dabei, die Leistungen bei Krankenkassen, Pflegekassen oder anderen Stellen zu beantragen.

GUT VORBEREITET FÜR ALLE LEBENSLAGEN:


Nicht nur im Alter, auch durch plötzliche Krankheiten oder Unfälle kann es passieren, dass man wichtige Dinge nicht mehr selbst regeln kann.

Damit trotzdem Ihre Wünsche beachtet werden, ist es wichtig, frühzeitig Vertrauenspersonen zu bestimmen. Diese Personen bekommen dann eine Vollmacht.

Eine Vollmacht erlaubt ihnen, für Sie Entscheidungen zu treffen – zum Beispiel bei Betreuung und Versorgung. Wir möchten, dass Sie in jeder Situation gut versorgt sind.

Darum empfehlen wir Ihnen, sich auf der Webseite des Bundesministeriums zu informieren. Dort finden Sie wichtige Infos und Vorlagen zum Thema Vollmachten.

 

Hier geht es zur Seite des Bundesministeriums.



WEITERE INFORMATIONEN FÜR SIE:


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